EuGH
Ein Deliktsgerichtsstand wird nicht durch wechselseitige Handlungsortzurechnung begründet - Keine Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 3 EuGVVO für Klage wegen sittenwidriger Schädigung gegen einen be-teiligten Broker, der im Bezirk des ange-rufenen Gerichts nicht tätig war - "Melzer"
Art. 5 Abs. 3;
EuGVVO, Handlung unerlaubte, Ort des ursächlichen Geschehens, Klage gegen einen von mehreren Beteiligten, sittenwidrige Schädigung, Börsentermingeschäfte, Inanspruchnahme eines Brokers (UK), der im Bezirk des angerufenen (deutschen) Gerichts nicht tätig war, (keine) wechselseitige Handlungsortzurechnung gem. § 830 BGB, Deliktsgerichtsstand, autonome Auslegung des Art. 5 Abs. 3 EuGVVO, Handlung, unerlaubte, Zuständigkeit, gerichtliche, Delikt, autonome Auslegung des Art. 5 Abs. 3 VO 44/100, Handlungsortzurechnung, wechselseitige, siehe Handlung, unerlaubte und EuGVVO
EuGH
vom 16.05.2013
- Rs. C-228/11
EWS
2013, 250
(Heft 6)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.