Ein Kraftverkehrsunternehmen kann sich seiner Verantwortung für die Einhaltung der Lenk-/Ruhezeiten nicht durch Übertragung auf Dritte entziehen, sondern muss die Anforderung der Zuverlässigkeit erfüllen (Urteil vom 11.05.2023, C-155/22)
Art. 22 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. 10. 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates in der durch die Verordnung (EU) Nr. 517/2013 des Rates vom 13. 5. 2013 geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 der Verordnung Nr.…
EuGH, EWS 2023, 177-178 (Urteil vom 11.05.2023, C-155/22)
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