EuGH
Ein Rahmenbeschluss, der im Rahmen der Durchführung der Umweltpolitik strafrechtliche Harmonisierungen vornimmt und dadurch in die nach Art. 175 EG der Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten übergreift, ist nichtig
EuGH, Entscheidung vom 13. September 2005 - C-176/03;
EuGH
vom 13.09.2005
- Rs. C-176/03
EWS
2005, 454
(Heft 10)
Aus den Gründen(1) Mit ihrer Klageschrift beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, den Rahmenbeschluss 2003/80/JI des Rates vom 27. 1. 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (ABl. L 29, S. 55, im Folgenden: Rahmenbeschluss) für nichtig zu erklären.Rechtlicher Rahmen und Vorgeschichte des Rechtsstreits(2) Am 27. 1. 2003 erließ der Rat der Europäischen Union auf Initiative des Königreichs Dänemark den Rahmenbeschluss.(3) Gestützt auf Titel VI des Vertrages über die ...
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