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EWS 2006, 238
 
EuGH
Ein letztinstanzliches nationales Gericht ist zur Vorlage einer Vorabentscheidungsfrage auch dann verpflichtet, wenn der EuGH Bestimmungen einer vergleichbaren EG-Verordnung bereits für ungültig erklärt hat

Art. 234 Abs. 3Art. 4 Abs. 1 und 2;

EuGH vom 06.12.2005 - Rs. C-461/03
EWS 2006, 238 (Heft 5)

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