EuGH
Ein später angerufenes Gericht ist nach Art. 21 EuGVÜ auch dann zur Aussetzung verpflichtet, wenn es aufgrund Gerichtsstandsvereinbarung ausschließlich zuständig ist
EuGH, Entscheidung vom 9. Dezember 2003 - C-116/02;
EuGH
vom 09.12.2003
- C-116/02
EWS
2004, 88
(Heft 2)
Aus den Gründen(1) Das Oberlandesgericht Innsbruck hat mit Beschluss vom 25. 3. 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 2. 4. 2002, gemäß dem Protokoll vom 3. 6. 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. 9. 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof (im Folgenden: Protokoll) mehrere Fragen nach der Auslegung von Art. 21 des genannten Übereinkommens vom 27. 9. 1968 (ABl. 1972, L 299, S. ...
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