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EWS 2005, 463
 
EuG
Eine Gemeinschaftsmarke verstößt nicht deswegen gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten, weil ein nationales Verbot es dem Inhaber untersagt, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wetten anzubieten und zu bewerben - »Intertops«

EuG, Entscheidung vom 13. September 2005 - T-140/02;

EuG vom 13.09.2005 - Rs. T-140/02
EWS 2005, 463 (Heft 10)
Aus den GründenVorgeschichte des Rechtsstreits(1) Am 11. 1. 1999 veröffentlichte das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) die von der Streithelferin [der Intertops Sportwetten GmbH mit Sitz in Salzburg] nach der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom20. 12. 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1) beantragte Eintragung des nachstehend wiedergegebenen Bildzeichens mit Farbanspruch rot, weiß und schwarz als Gemeinschaftsmarke:(2) Die Dienstleistungen, ...

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