EuGH
Eine GmbH & Co. KG ist zur Offenlegung von Jahresabschluss und Lagebericht gegenüber jedermann verpflichtet; das Einsichtsrecht steht auch Konkurrrenten eines Presse-/Rundfunkunternehmens zu
EuGH, Entscheidung vom 23. September 2004 - verb. Rs. C-435/02;
EuGH
vom 23.09.2004
- verb. Rs. C-435/02
EWS
2004, 510
(Heft 11)
(1) Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Gültigkeit der Richtlinie 90/605/EWG des Rates vom 8. 11. 1990 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG über den Jahresabschluss bzw. den konsolidierten Abschluss hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (ABl. L 317, S. 60).(2) Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten der Axel Springer AG (im Folgenden: Springer) gegen die Zeitungsverlag Niederrhein GmbH & Co. Essen KG (im Folgenden: Zeitungsverlag Niederrhein) ...
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