FG Köln
Einschränkung des Ehegattensplitting bei Grenzpendlern
FG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 1997 - 1 K 4228/97;
FG Köln
vom 27.10.1997
- 1 K 4228/97
EWS
1998, 112
(Heft 3)
UrteilstenorDem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:Verstößt es gegen Art. 48 EGV, daß nach § 1 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 1 a Abs. 1 Nr. 2 EStG ein niederländischer Staatsangehöriger, der in der BRD steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, ohne im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, ebenso wie sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte, der ebenfalls im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat und Einkünfte im Ausland erzielt, deswegen für die Anwendung des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG (hier: Zusammenveranlagung) nicht als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, weil die gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten im Kalenderjahr nicht mindestens zu 90% der deutschen Einkommensteuer unterliegen bzw. die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte mehr als 24 000 DM betragen?Der Beschluß mit einer Anmerkung von Kaefer ist vollständig abgedruckt in BB 1997, 2519.
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