Kamann, Hans-Georg und Bergmann, Ellen
Einseitige Vertriebsbeschränkungen und Art. 81 EG-Vertrag - Folgerungen aus dem Bayer-Adalat-Urteil des EuGH und dem Volkswagen-Urteil des EuG
EWS
2004, 151
(Heft 4)
I. Problematik - Befolgen einseitiger Vertriebspolitik als »Vereinbarung« im Sinne von Art. 81 EGArt. 81 Abs. 1 EG verbietet Vereinbarungen, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Erfasst sind sowohl horizontale als auch vertikale Vereinbarungen, z.B. Vertriebsvereinbarungen. Solche Vertriebsvereinbarungen werden häufig »zwangsweise«, d.h. gegen den eigentlichen Willen der Vertriebspartner geschlossen. Händler müssen oftmals erzwungenermaßen Vereinbarungen mit dem ...
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Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
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