Wertenbruch, Johannes
»Einseitige Maßnahmen« des Herstellers in Vertriebsnetzen als Kartellvereinbarung im Sinne des Art. 81 EG
EWS
2004, 145
(Heft 4)
I. ProblemstellungBei der Anwendung des Art. 81 EG auf vertikale Wettbewerbsbeschränkungen stellt sich häufig die Frage, unter welchen Voraussetzungen einseitige Erklärungen oder sonstige Maßnahmen des Herstellers/Lieferanten eine »Vereinbarung« im Sinne des Kartellverbots begründen können. Vertikale Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere in Gestalt von Ausfuhrverboten zwecks Vermeidung von Parallel- und Reimporten, finden sich selten ausdrücklich in Lieferverträgen oder sonstigen zu ...
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