Erdgasbinnenmarkt: Erstreckung von Vorschriften der Richtlinie 2009/73/EG auf Gasfernleitungen zu und aus Drittländern – Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklagen mangels unmittelbarer Betroffenheit – “Nord Stream 1 und 2” (Beschluss vom 20.05.2020, T-526/19)
Die Änderungsrichtlinie 2019/692 verpflichtet die Betreiber insbesondere zur Entflechtung der Fernleitungsnetze und der -netzbetreiber sowie zur Schaffung eines Systems für den nichtdiskriminierenden Zugang Dritter zum Fernleitungs- und Verteilernetz auf der Grundlage veröffentlichter Tarife – Die Betreiber werden erst durch die Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten den Verpflichtungen aus der geänderten Richtlinie 2009/73 unterworfen – Bei der Umsetzung verfügen die nationalen Regulierungsbehörden über ein weites Ermessen, …
EuG, EWS 2020, 153-155 (Beschluss vom 20.05.2020, T-526/19)
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