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EWS 2001, 337
 
EuGH
Erfordernis der Staatszugehörigkeit für Tätigkeit privater Sicherheitsdienste und Wachleute verstößt gegen Freizügigkeit, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit

EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - C-283/99;

EuGH vom 31.05.2001 - C-283/99
EWS 2001, 337 (Heft 7)
UrteilstenorDie Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 48, 52 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 39 EG, 43 EG und 49 EG) verstoßen, dass sie bestimmt,- dass die Tätigkeiten privater Sicherheitsdienste, einschließlich derjenigen der Überwachung oder Bewachung von beweglichem oder unbeweglichem Eigentum, im italienischen Hoheitsgebiet vorbehaltlich einer Lizenz nur von italienischen »privaten Sicherheitsunternehmen« ausgeübt werden können,- dass als ...

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