EuGVVO: “Verbraucher” kann auch eine natürliche Person sein, die Differenzgeschäfte auf dem internationalen Devisenmarkt über einen Broker tätigt – “Petruchová” (Urteil vom 03.10.2019, C-208/18)
Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass eine natürliche Person, die aufgrund eines Vertrags wie eines mit einer Broker-Gesellschaft geschlossenen Differenzgeschäfts Transaktionen auf dem internationalen Devisenmarkt FOREX (Foreign Exchange) über diese Gesellschaft tätigt, …
EuGH, EWS 2019, 339-344 (Urteil vom 03.10.2019, C-208/18)
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