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EWS 2024, 170
EuGH 
EuGVVO: Wenn das Gericht eines anderen Mitgliedstaates seine Zuständigkeit auf CMR stützt, ist seine Entscheidung über eine internationale Beförderung auch dann anzuerkennen, wenn es eine Gerichtsstandsklausel nicht beachtet hat – “Gjensidige” (Urteil vom 21.03.2024, C-90/22)

Art. 45 Abs. 1 Buchst. a und e Ziff. ii der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

EuGH, EWS 2024, 170-176 (Urteil vom 21.03.2024, C-90/22)

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