EuMahnverfVO: § 1092a ZPO kann deutsche Gerichte verpflichten, einen für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehl, der nicht (ordnungsgemäß) zugestellt wurde, für nichtig zu erklären – “Bulgarfrukt” (Urteil vom 05.12.2024, C-389/23)
Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. 11. 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten
EuGH, EWS 2025, 39-43 (Urteil vom 05.12.2024, C-389/23)
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