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EWS 2003, 374
 
EuGH
Kein Genehmigungserfordernis für Inverkehrbringen von Alarmsystemen, die den Harmonisierungsrichtlinien genügen und mit CE-Kennzeichnung versehen sind - Beweislast für Rechtfertigungsgrund

EuGH, Entscheidung vom 8. Mai 2003 - C-14/02;

EuGH vom 08.05.2003 - C-14/02
EWS 2003, 374 (Heft 8)
Aus den Gründen(1) Der Conseil d'État hat mit Urteil vom 8. 1. 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 22. 1. 2002, gemäß Art. 234 EG drei Fragen nach der Auslegung der Art. 28 EG und 30 EG sowie der Richtlinie 73/23/EWG des Rates vom 19. 2. 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (ABl. L 77, S. 29) in der durch die Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. 7. 1993 zur Änderung der ...

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