EuGH
Für Klage aus vorvertraglicher Haftung besteht kein vertraglicher, sondern der deliktische Gerichtsstand nach Art. 5 EuGVÜ
EuGH, Entscheidung vom 17. September 2002 - C-334/00;
EuGH
vom 17.09.2002
- C-334/00
EWS
2002, 486
(Heft 10)
UrteilstenorUnter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es an von einer Partei gegenüber einer anderen bei Vertragsverhandlungen freiwillig eingegangenen Verpflichtungen fehlt und dass möglicherweise ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften, namentlich diejenige, wonach die Parteien bei diesen Verhandlungen nach Treu und Glauben handeln müssen, vorliegt, bilden bei einer Klage, mit der die vorvertragliche Haftung des Beklagten geltend gemacht wird, eine ...
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