EuGH
Ein Realkreditvertrag, der der Finanzierung eines Immobilienerwerbs dient, ist im Gegensatz zum Kaufvertrag widerrufbar; die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass nicht die Verbraucher die Folgen der Risikoverwirklichung bei fehlender Belehrung tragen - »Schrottimmobilien« [II]
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - C-229/04;
EuGH
vom 25.10.2005
- Rs. C-229/04
EWS
2005, 512
(Heft 11)
Aus den Gründen(1) Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. 12. 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (ABl. L 372, S. 31, im Folgenden: Richtlinie) und insbesondere ihrer Art. 1, 2 und 5 Abs. 2.(2) Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen von drei Rechtsstreitigkeiten der Crailsheimer Volksbank eG (im Folgenden: Volksbank) gegen Herrn Conrads, die Eheleute Schulzke und ...
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