EuGH
Auch die Zwischenschritte eines zeitlich gestreckten Vorgangs können bei hinreichender Wahrscheinlichkeit präzise Informationen sein, die den Aktienkurs zu beeinflussen geeignet sind - Wechsel des Vorstandsvorsitzenden - "Geltl/Daimler"
Art. 1 Nr. 1;Art. 1 Abs. 1;
Insider-Information, präzise, Zwischenschritt, zeitlich gestreckter Vorgang, hinreichende Wahrscheinlichkeit, Wechsel des Vorstandsvorsitzenden, Beeinflussung des Aktienkurses, Geeignetheit, Richtlinien 2003/6/EG und 2003/124/EG, Insider-Geschäfte, Marktmanipulation, präzise Information, Begriff, Zwischenschritte eines zeitlich gestreckten Vorgangs, Marktmissbrauch, Aktiengesellschaft, Vorstandsvorsitzender, Wechsel, präzise Insider-Information,
EuGH
vom 28.06.2012
- Rs. C-19/11
EWS
2012, 297
(Heft 7)
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