EuGH
Ist eine Messegesellschaft eine Einrichtung des öffentlichen Rechts i. S. der Dienstleistungsrichtlinie?
EuGH, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - C-260/99;
EuGH
vom 10.05.2001
- C-260/99
EWS
2001, 283
(Heft 6)
UrteilstenorEine Einrichtung,- deren Zweck in der Durchführung von Tätigkeiten besteht, die darauf gerichtet sind, Messeveranstaltungen, Ausstellungen und sonstige vergleichbare Vorhaben auszurichten,- die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, deren Geschäftsführung aber an Leistungs-, Effizienz- und Wirtschaftlichkeitskriterien auszurichten ist,- und die in einem wettbewerblich geprägten Umfeld tätig wird,ist keine Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne des Art. 1 Buchst. b Unterabs. 2 ...
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