EuGH
Keine Bindung nach Art. 1 Abs. 2 b EuGVO an die Entscheidung des Gerichts eines anderen Mitgliedstaats über die Eintragung als Inhaber von Anteilen, die i. Z. mit einem Konkursverfahren übertragen wurden
Nr. 44/2001 Art. 1 Abs. 2 Buchst. b;
Zusammenarbeit, justizielle, Gericht, österreichisches, Entscheidung, Zusammenhang mit Konkursverfahren in Schweden, Anteilsübertragung, Verfügung des Konkursverwalters über Vermögen in Österreich, Nichtanwendbarkeit der VO Nr. 1346/2000, Nichtanwendbarkeit der EuGVO gem. Art. 1 Abs. 2 Buchst. b EuGVO, EuGVO, Anwendbarkeit, Ausnahmeregelung, Art. 1 Abs. 2 Buchst. b, Entscheidung eines österreichischen Gerichts, Konkurs, Insolvenz, siehe auch Konkurs
EuGH
vom 02.07.2009
- Rs. C-111/08
EWS
2009, 389
(Heft 9)
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