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EWS 2009, 389
 
EuGH
Keine Bindung nach Art. 1 Abs. 2 b EuGVO an die Entscheidung des Gerichts eines anderen Mitgliedstaats über die Eintragung als Inhaber von Anteilen, die i. Z. mit einem Konkursverfahren übertragen wurden

Nr. 44/2001 Art.  1 Abs.  2 Buchst. b; Zusammenarbeit, justizielle, Gericht, österreichisches, Entscheidung, Zusammenhang mit Konkursverfahren in Schweden, Anteilsübertragung, Verfügung des Konkursverwalters über Vermögen in Österreich, Nichtanwendbarkeit der VO Nr. 1346/2000, Nichtanwendbarkeit der EuGVO gem. Art. 1 Abs. 2 Buchst. b EuGVO, EuGVO, Anwendbarkeit, Ausnahmeregelung, Art. 1 Abs. 2 Buchst. b, Entscheidung eines österreichischen Gerichts, Konkurs, Insolvenz, siehe auch Konkurs

EuGH vom 02.07.2009 - Rs. C-111/08
EWS 2009, 389 (Heft 9)

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