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EWS 2007, 214
 
EuGH
Die Berücksichtigung eines Wiederholungsfalls bei der Prüfung der Schwere der Zuwiderhandlung verstößt weder gegen den Grundsatz "nulla poena sine lege" noch den der Rechtssicherheit - " Groupe Danone"

Art. 81Art. 15 Abs. 2 der;

EuGH vom 08.02.2007 - Rs. C-3/06 P
EWS 2007, 214 (Heft 5)

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