Kartellschadensersatz: Die Offenlegung von “relevanten Beweismitteln” erfasst auch Dokumente, die durch Zusammenstellung oder Klassifizierung von Informationen neu erstellt werden müssen – Verhältnismäßigkeit – Berücksichtigung der Grundrechte von Beteiligten und Dritten – “PACCAR” (Urteil vom 10.11.2022, C-163/21)
Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 11. 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union
EuGH, EWS 2022, 281-286 (Urteil vom 10.11.2022, C-163/21)
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