EuGH
Kein besonderer Gerichtsstand nach Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ für geografisch unbegrenzt geltenden Unterlassungsanspruch
EuGH, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - C-256/00;
EuGH
vom 19.02.2002
- C-256/00
EWS
2002, 231
(Heft 5)
UrteilstenorDie besondere Zuständigkeitsregel für vertragliche Streitigkeiten gemäß Art. 5 Nummer 1 des Übereinkommens vom 27. 9. 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der Fassung des Übereinkommens vom 9. 10. 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland ist nicht anwendbar in einem Fall, in dem, wie im Ausgangssachverhalt, der ...
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