EuGH
Luxemburger Transportunternehmen, das in Deutschland rechtmäßig Kabotagefahrten durchführt, ist dort weder zur Zulassung seiner LKW noch zur Entrichtung von Kraftfahrzeugsteuer verpflichtet
EuGH, Entscheidung vom 2. Juli 2002 - C-115/00;
EuGH
vom 02.07.2002
- C-115/00
EWS
2002, 395
(Heft 8)
Urteilstenor1. Art. 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 des Rates vom 25. 10. 1993 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, steht nationalen Bestimmungen eines Aufnahmemitgliedstaats entgegen, die dazu führen, dass dieser Staat Kraftfahrzeugsteuer für die Benutzung von Güterkraftfahrzeugen mit der Begründung erhebt, dass diese Fahrzeuge ihren regelmäßigen Standort in seinem ...
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