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EWS 2013, 240
 
EuG
Zurechnung der Zuwiderhandlung des Rechtsvorgängers? Dauernde oder fortgesetzte (passive) Beteiligung in Zwischenphase? - Bindung der Kommission an Mitteilung über Zusammenarbeit - "Parker ITR u. a."

Art. 81;Art. 53; Kartellrecht, Preisfestsetzung, Marktaufteilung, Zuteilung ausgeschriebener Aufträge, Austausch vertraulicher Informationen, dauende/fortgesetzte Beteiligung, (passive) Zwischenphase, Nachweis, Markt für Marineschläuche, Zurechnung der Zuwiderhandlung, Rechtsnachfolger, strukturelle Verbindung, Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit, Gesamtschuldner, dauernde/fortgesetzte Zuwiderhandlung, Zuwiderhandlung, dauernde/fortgesetzte Beteiligung, Berechnung der Geldbuße, Kartell, Geldbuße, Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung, Mitteilung über Zusammenarbeit, Selbstbindung der Kommission, gesamtschuldnerische Haftung, Rechtssicherheit, Gleichbehandlung, Vergabe, Zuteilung von Aufträgen, Zusammenarbeit

EuG vom 17.05.2013 - Rs. T-146/09
EWS 2013, 240 (Heft 6)

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