EuGH
»Entlassung« ist jede vom Arbeitnehmer nicht gewollte Beendigung des Arbeitsvertrags - auch wenn sie nicht vom Willen des Arbeitgebers abhängt
EuGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - C-55/02;
EuGH
vom 12.10.2004
- Rs. C-55/02
EWS
2005, 137
(Heft 3)
Aus den Gründen(1) Mit ihrer Klageschrift beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 1, 6 und 7 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. 7. 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 225, S. 16) verstoßen hat, dass sie den Begriff der Massenentlassungen auf Entlassungen aus strukturellen, technischen oder konjunkturellen Gründen ...
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