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EWS 2016, 55
 
EuGH
Eine Lizenzüberlassung an eine Gesellschaft in einem Staat mit niedrigerem Regelsteuersatz ist missbräuchlich, wenn eine künstliche Gestaltung vorliegt - EGRC: Dürfen in einem parallelen Strafverfahren ohne Wissen des Steuerpflichtigen erlangte Beweise im Steuerverfahren verwendet werden? - "WebMindLicenses"

Art. 2, Art. 24, Art. 43, Art. 250, Art. 273;Nr. 904/2010;Art. 4 Abs. 3;Art. 325;Art. 7, Art. 8, Art; Mehrwertsteuer, Gestaltung, rechtsmissbräuchliche, Ort der elektronisch erbrachten Dienstleistung, künstliche Festlegung, Lizenzüberlassung an Gesellschaft in Staat mit niedrigerem Regelsteuersatz, MwSystRL, Rechtsmissbrauch, künstliche, Lizenzüberlassung an Gesellschaft in Staat mit niedrigerem Mehrwertsteuer-Regelsatz, Dienstleistungsort, Lizenzvertrag, elektronisch erbrachte Dienstleistungen, Gesellschaft in Staat mit niedrigerem Mehrwertsteuer-Regelsatz, künstliche Gestaltung, Gesellschaft, Ansässigkeit in Staat mit niedrigerem Mehrwertsteuer-Regelsatz, elektronische Dienstleistungen, künstliche Festlegung des Ortes, Steuerbehörde, Beweisverwertung, Beweiserhebung ohne Wissen des Steuerpflichtigen aus einem nicht abgeschlossenem Strafverfahren, Überwachung des Telekommunikationsverkehrs, Beschlagnahme von E-Mails, gesetzlich vorgesehene und erforderliche Untersuchungsmaßnahmen und (Weiter)Verwendung, Wahrung der Verteidigungsrechte, Zugang und rechtliches Gehör zu den Beweisen, Grundrechte-Charta

EuGH vom 17.12.2015 - Rs. C-419/14
EWS 2016, 55 (Heft 01)

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