EuGH
Devisengeschäfte im Rahmen eines Fremdwährungsdarlehens bezwecken keine und sind keine Wertpapierdienstleistung oder Anlagetätigkeit - "Banif Plus Bank"
Art. 4 Abs. 1 Nr. 2, Art. 19 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 9; Richtlinie 93/13/EWG; Richtlinie 2008/48/EG;
Anlegerschutz, Wertpapierdienstleistung, Anlagetätigkeit, Devisengeschäft i. R. eines Fremdwährungsdarlehens, MiFID, Klauselrichtlinie, Fremdwährungsdarlehen, Devisengeschäft, Wechselkursklauseln, Verbraucherkredit, Begriffe, Bewertung der Angemessenheit oder Eignung der Dienstleistung, Unanwendbarkeit der Richtlinie 2004/39/EG, Finanzinstrumente, (Un)Anwendbarkeit, Märkte für Finanzinstrumente, MiFID siehe dort
EuGH
vom 03.12.2015
- Rs. C-312/14
EWS
2016, 54
(Heft 01)
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