Mehrwertsteuerbefreiung für Einrichtungen öffentlichen Rechts, die im Rahmen öffentlicher Gewalt tätig sind – kein (potenzieller) Wettbewerb bei rein theoretischem Markeintritt privater Betreiber – “National Roads Authority” (Urteil vom 19.01.2017, C-344/15)
Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, die eine Tätigkeit ausübt, die darin besteht, Zugang zu einer Straße gegen Zahlung einer Maut zu gewähren, in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens nicht als mit den privaten Betreibern im Wettbewerb stehend anzusehen ist, …
EuGH, EWS 2017, 55-58 (Urteil vom 19.01.2017, C-344/15)
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