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EWS 2021, 92
EuGH 
Missbrauch beherrschender Stellung: Der Grundsatz “ne bis in idem” gilt nicht, wenn ein Unternehmen wegen Zuwiderhandlungen auf unterschiedlichen Produkt- oder geografischen Märkten von Kommission und nationaler Behörde verfolgt/sanktioniert wird oder letztere die Zuständigkeit nach Art. 11 Abs. 6 VO 1/2003 verliert – “Slovak Telekom” (Urteil vom 25.02.2021, C-857/19)

Art. 11 Abs. 6 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. 12. 2002 zur Durchführung der in den [Art. 101 und 102 AEUV] niedergelegten Wettbewerbsregeln ist dahin auszulegen, dass die Zuständigkeit der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten für die Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV entfällt, wenn die Kommission ein Verfahren einleitet, um eine Entscheidung zu erlassen, …

EuGH, EWS 2021, 92-96 (Urteil vom 25.02.2021, C-857/19)

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