Missbräuchliche Klausel: Von der Richtlinie sind Vertragsklauseln ausgenommen, die auf dispositiven Rechtsvorschriften beruhen und bei Fehlen anderweitiger Vereinbarungen gelten – “Trapeza Peiraios” (Urteil vom 21.12.2021, C-243/20)
Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass er vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie eine Klausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher ausschließt, die auf einer nationalen Rechtsvorschrift beruht, die abdingbar ist und in Ermangelung einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien von Gesetzes wegen gilt, …
EuGH, EWS 2022, 56-57 (Urteil vom 21.12.2021, C-243/20)
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