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EWS 2010, 96
 
EuGH
Nach Eröffnung eines Hauptinsolvenzver-fahrens in Polen darf eine deutsche Behörde (HZA) weder Arrest anordnen noch sich weigern, die Entscheidungen des polnischen Gerichts anzuerkennen - "MG Probud"

Nr. 1346/2000 Art. 3, Art. 4, Art. 16, Art. 17, Art. 25 und Art. 26; Insolvenz, Hauptinsolvenzverfahren, Eröffnung, universale Geltung, anwendbares Recht, Anerkennung der Entscheidung des polnischen Gerichts, (keine) Arrestanordnung in Bezug auf Massegegenstände durch deutsche Behörde (HZA), Zwangsvollstreckung, Zusammenarbeit, justizielle, Sekundärinsolvenzverfahren, siehe Insolvenz, ordre public, Anerkennung der Entscheidung des Gerichts eines Mitgliedstaats, Ausnahmen, Arrest, Anordnung durch HZA, Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens

EuGH vom 21.01.2010 - Rs. C-444/07
EWS 2010, 96 (Heft 3)

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