EuGH
Nationale Wettbewerbsbehörden sind befugt, nationale Rechtsvorschriften für unanwendbar zu erklären, die Art. 81 EG Abs. 1 verletzende Verhaltensweisen von Unternehmen vorschreiben, rechtfertigen oder erleichtern
EuGH, Entscheidung vom 9. September 2003 - C-198/01;
EuGH
vom 09.09.2003
- C-198/01
EWS
2003, 465
(Heft 10)
Aus den Gründen(1) Das Tribunale amministrativo regionale per il Lazio hat mit Beschluss vom 24. 1. 2001, beim Gerichtshof eingegangen am 11. 5. 2001, gemäß Art. 234 EG zwei Fragen nach der Auslegung von Art. 81 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt.(2) Diese Fragen stellen sich im Rahmen einer Klage, mit der das Consorzio Industrie Fiammiferi, das Konsortium der italienischen Zündholzhersteller (im Folgenden: CIF), die Entscheidung der Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato, der ...
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