Ne bis in idem: Anwendung auf Verwaltungssanktion strafrechtlicher Natur, auch wenn diese vor der – rechtskräftigen – strafrechtlichen Verurteilung wegen unlauterer Geschäftspraktiken in einem anderen Mitgliedstaat verhängt wurde – “Volkswagen” (Urteil vom 14.09.2023, C-27/22)
Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass eine in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehene Verwaltungsgeldbuße, die von der für den Verbraucherschutz zuständigen nationalen Behörde gegen eine Gesellschaft wegen unlauterer Geschäftspraktiken verhängt wird, eine strafrechtliche Sanktion im Sinne dieser Bestimmung darstellt, …
EuGH, EWS 2023, 279-286 (Urteil vom 14.09.2023, C-27/22)
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