EuGH
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit: Österreichisches Recht darf Arztdiplom für Heilpraktiker voraussetzen
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - C-294/00;
EuGH
vom 11.07.2002
- C-294/00
EWS
2002, 473
(Heft 10)
Urteilstenor1. Beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts hindert keine seiner Bestimmungen einen Mitgliedstaat, die Ausübung einer Tätigkeit wie der des Heilpraktikers im Sinne des deutschen Rechts den Inhabern eines Arztdiploms vorzubehalten.2. Die Art. 52 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG und 49 EG) stehen dem nicht entgegen,- dass ein Mitgliedstaat, der in seinem Hoheitsgebiet die Ausübung der Tätigkeit des Heilpraktikers im Sinne des deutschen Rechts durch Personen ...
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