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EWS 2008, 529
 
EuGH
Die Nachversteuerung von Gewinnen aus einer EWR-Betriebsstätte ist zur Wahrung der Kohärenz gerechtfertigt, wenn bei dem EU-ansässigen Stammhaus (Deutschland) zuvor Verluste berücksichtigt wurden - "KR Wannsee"

Art. 31;

EuGH vom 23.10.2008 - Rs. C-157/07
EWS 2008, 529 (Heft 12)

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