EuGH
Verlustausgleich darf nicht davon abhängen, ob sich eine Betriebsstätte im Inland oder im EG-Ausland befindet
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - C-141/99;
EuGH
vom 14.12.2000
- C-141/99
EWS
2001, 79
(Heft 2)
UrteilstenorEiner Regelung eines Mitgliedstaats, nach der eine Gesellschaft innerstaatlichen Rechts mit Sitz im Inland bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer einen in einem bestimmten Jahr erlittenen Verlust nur dann vom steuerpflichtigen Gewinn des darauf folgenden Jahres abziehen kann, wenn dieser Verlust nicht dem Gewinn einer ihrer festen Betriebsstätten in einem anderen Mitgliedstaat in dem ersten der beiden Jahre hat zugeordnet werden können, steht insofern Art. 52 EG-Vertrag entgegen, ...
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