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EWS 2011, 185
 
EuGH
Nur die Kommission - nicht die nationale Wettbewerbsbehörde - ist für die Fest-stellung zuständig, dass kein Missbrauch einer beherrschenden Stellung nach Art. 102 AEUV vorliegt - "Tele2 Polska"

Art. 102;Nr. 1/2003 Art. 5; Missbrauch beherrschender Stellung, Entscheidung, negative, Zuständigkeit der Kommission, Art. 102 AEUV, Art. 5, Art. 10 VO Nr. 1/2003, Wettbewerbsrecht, Missbrauch beherrschender Stellung Entscheidung, Wettbewerbsbehörde, nationale, Beschränkung der Befugnisse, Zuständigkeit der Kommission für negative Entscheidung

EuGH vom 03.05.2011 - Rs. C-375/09
EWS 2011, 185 (Heft 5)

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