OMT-Programm der EZB: Kein Verstoß gegen Art. 38, Art. 20 i.V. m. Art. 79 Abs. 3 GG, wenn die Maßgaben des EuGH eingehalten werden – Grundsatzbeschluss nicht “offensichtlich” ultra vires (Urteil vom 21.06.2016, 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2729/13, 2 BvR 2730/13, 2 BvR 2731/13, 2 BvR 13/13)
Zur Sicherung seiner demokratischen Einflussmöglichkeiten im Prozess der europäischen Integration hat der Bürger grundsätzlich ein Recht darauf, dass eine Übertragung von Hoheitsrechten nur in den vom Grundgesetz dafür vorgesehenen Formen der Art. 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3, Art. 79 Abs. 2 GG erfolgt.
BVerfG, EWS 2016, 222-224 (Urteil vom 21.06.2016, 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2729/13, 2 BvR 2730/13, 2 BvR 2731/13, 2 BvR 13/13)
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