Pauschalreise: Auch angesichts der Covid-19-Pandemie kann ein Mitgliedstaat sich nicht auf höhere Gewalt berufen, um die Reiseveranstalter – auch nur vorübergehend – von der Erstattungspflicht gemäß der Richtlinie zu befreien – “UFC – Que choisir” (Urteil vom 08.06.2023, C-407/21)
Art. 12 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 11. 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG
EuGH, EWS 2023, 238-239 (Urteil vom 08.06.2023, C-407/21)
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