LG Darmstadt
Prozeßkostensicherheitsleistungen von EG-Angehörigen mit Wohnsitz außerhalb der EG
LG Darmstadt, Entscheidung vom 11. September 1996 - 9 0 153/96;
LG Darmstadt
vom 11.09.1996
- 9 0 153/96
EWS
1996, 404
(Heft 11)
Aus den Gründen»Die Parteien streiten über eine prozessuale Frage - hier die Berechtigung des Verlangens der Beklagten nach Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten (§ 110 ZPO) -, dieser Zwischenstreit ist durch Zwischenurteil zu entscheiden.Der von der Beklagten in der Klageerwiderungsfrist und damit fristgerecht gestellte Antrag ist berechtigt, der Kläger hat als Angehöriger eines fremden Staates der Beklagten auf deren Verlangen wegen der Prozeßkosten Sicherheit in nach freiem Ermessen (§ 112 ...
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