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EWS 2014, 280
 
EuGH
Von der Offenlegung des Jahresabschlusses dürfen nicht nur Tochtergesellschaften ausgenommen werden, deren Muttergesellschaften dem Recht desselben Mitgliedstaates unterliegen - "Mömax Logistik"

Art.  49;Art.  57; Gesellschaft, Jahresabschluss, Offenlegung, Ausnahme, Art. 57 Richtlinie 78/660/EWG, Anwendbarkeit auf Tochtergesellschaft, deren Muttergesellschaft dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegt, Tochtergesellschaft, Anwendbarkeit, wenn Muttergesellschaft dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegt, konsolidierter

EuGH vom 06.02.2014 - Rs. C-528/12
EWS 2014, 280 (Heft 5)

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