EuGH
Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitszeitgestaltung auf Ärzteteams in der medizinischen Grundversorgung anwendbar
EuGH, Entscheidung vom 3. Oktober 2000 - C-303/98;
EuGH
vom 03.10.2000
- C-303/98
EWS
2001, 91
(Heft 2)
Urteilstenor1. Eine Tätigkeit wie die der Ärzte der Teams zur medizinischen Grundversorgung fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinien 89/391/EWG des Rates vom 12. 6. 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit und 93/104/EG des Rates vom 23. 11. 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung.2. Der nationale Richter kann bei Fehlen ausdrücklicher Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 93/104 das ...
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