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EWS 2020, 280
EuG 
SRM-VO: Nichtigkeit von Beschlüssen des SRB über die Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds für 2017 – zeitliche Beschränkung der Urteilswirkungen (Urteil vom 23.09.2020, T-411/17)

Der Beschluss der Präsidiumssitzung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 11. 4. 2017 über die Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds für 2017 (SRB/ES/SRF/2017/05) wird für nichtig erklärt, soweit er die Landesbank Baden-Württemberg betrifft.

EuG, EWS 2020, 280-281 (Urteil vom 23.09.2020, T-411/17)

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