EuGH
Keine Steuerbefreiung für die Überlassung von Räumen, Geräten und Einrichtungen für die Ausübung von Sport einschließlich erbrachter Dienstleistungen
EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - C-150/99;
EuGH
vom 18.01.2001
- C-150/99
EWS
2001, 289
(Heft 6)
Urteilstenor1. Die Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m und 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage stehen einer nationalen Regelung entgegen, die die Zurverfügungstellung von Räumen und anderen Anlagen sowie die Überlassung von Geräten oder anderen Einrichtungen für die Ausübung von Sport ...
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