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EWS 2009, 482
 
EuGH
Die entgeltliche Übertragung eines Bestands von Lebensrückversicherungsverträgen an Versicherer in Drittstaat ist kein (Rück-)Versicherungsumsatz - "Swiss Re"

Art. 9 Abs. 2 Buchst. e fünfter Gedankenstrich und Art. 13 Teil B Buchst. a, c und d Nrn. 2 und 3; Mehrwertsteuerrichtlinie, Sechste, Lebensrückversicherungsverträge, entgeltliche Übertragung eines Bestands an Versicherer in Drittstaat, (Ort der) Dienstleistung, Bankumsatz, Versicherungs- und Rückversicherungsumsatz, sonstige Steuerbefreiungen, Art. 9 e, Art. 13 Teil B Buchst. d Nrn. 2 und 3 der Richtlinie, Rückversicherungsverträge, Übertragung eines Bestands an Versicherer in der in Drittstaat gegen Entgelt, , Art. 13 Teil B Buchst. d Nrn. 2 und 3 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie, siehe Rückversicherungsverträge, Versicherungsumsatz, Auslegung, Richtlinie, Erklärung der EU-Organe bei vorbereitenden Arbeiten, EG-Richtlinie

EuGH vom 22.10.2009 - Rs. C-242/08
EWS 2009, 482 (Heft 11)

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