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EWS 2006, 174
 
EuGH
Der Ausgleichsanspruch darf durch Tarifvertrag nur dann abweichend von der Richtlinie bestimmt werden, wenn er nachweislich in jedem Fall dem Anspruch nach der Richtlinie entspricht oder diesen übersteigt

Art. 17 Abs. 2, Art. 19;

EuGH vom 23.03.2006 - Rs. C-465/04
EWS 2006, 174 (Heft 4)

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