Soziale Sicherheit: Auf einen in einem Mitgliedstaat wohnenden Seemann, der auf einem Schiff unter der Flagge eines Drittstaats außerhalb der EU für einen Arbeitgeber mit Sitz in anderem Mitglied- staat tätig ist, ist die VO Nr. 883/2004 anwendbar – “SF” (Urteil vom 08.05.2019, C-631/17)
Art. 11 Abs. 3 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. 4. 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der durch die Verordnung (EU) Nr. 465/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. 5. 2012 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Situation wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, …
EuGH, EWS 2019, 178-179 (Urteil vom 08.05.2019, C-631/17)
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