Soziale Sicherheit: Die Gerichte des Tätigkeitsstaates dürfen die Bescheinigung E 101 außer Acht lassen, wenn der Träger des Entsendestaates Beweise für Betrug nicht erneut prüft – “Altun” (Urteil vom 06.02.2018, C-359/16)
Art. 14 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. 6. 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. 12. 1996 geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die Verordnung (EG) Nr.…
EuGH, EWS 2018, 45-49 (Urteil vom 06.02.2018, C-359/16)
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